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NJW-aktuell - Standpunkt Heft 31/2010, S. 10

Urhebergesetz

Standpunkt - Schöpferische Rechtsanwälte

LG Köln Urteil vom 07.07.2010 - 28O721/09
 
www.njw.de



Artikel aus NJW-aktuell


 
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Unterzeichnung der Gesellschafterliste durch den Notar bei nur mittelbarer Mitwirkung

§ 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG

Auch im Fall einer nur mittelbaren Mitwirkung des Notars – weil sich der Gesellschafterbestand der beteiligten GmbH durch Verschmelzung geändert hat – besteht kein Grund, abweichend von dem umfassenden Wortlaut des § 40 Abs. 2 GmbHG von der Pflicht des Notars zur Erstellung der Gesellschafterliste abzusehen und stattdessen eine Pflicht der Geschäftsführer anzunehmen, wenn der Notar durch seine mittelbare Mitwirkung über interne Vorgänge der Beteiligten bestens informiert ist.

OLG Hamm, Beschl. v. 1.12.2009 – 15 W 304/09
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Auslandsbeurkundung nach Inkrafttreten des MoMiG – Beurkundung einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung durch Baseler Notar

§ 40 Abs. 2 GmbHG

Seit 01.11.2008 kann ein Vertrag (Grundstück/Gesellschaft) mit Bezug zu Deutschland nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main nicht mehr bei einem Schweizer Notar beurkundet werden; das frühere „Kostensparmodell“ wäre damit unmöglich geworden.

Denn: Unter Geltung der jetzigen Fassung des § 40 Abs. 2 GmbHG ist es nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass der darin aufgestellten Verpflichtung des an der Anteilsübertragung beteiligten Notars ein Baseler Notar wegen Fehlens von Amtsbefugnissen in Deutschland nicht wird nachkommen können.


LG Frankfurt a.M., Urt. v. 7.10.2009 – 3/13 O 46/09
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BGH: Ende des vertraglichen Wettbewerbsverbots nach Austritt aus der Gesellschaft

§ 34 GmbHG; § 138 Abs. 1 BGB; Art. 12 Abs. 1 GG

Ein an einen Gesellschafter gerichtetes umfassendes Wettbewerbsverbot in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist im Lichte von Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend in dem Sinne auszulegen, dass es nur bis zum – wirksamen – Austritt aus der Gesellschaft bzw. bis zur Erklärung der Gesellschaft, sich gegen den ohne Vorhandensein eines wichtigen Grundes erklärten Austritt des Gesellschafters nicht wenden zu wollen, Gültigkeit beansprucht. Die Weitergeltung des Wettbewerbsverbots über diesen Zeitpunkt hinaus käme einem gegen § 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG verstoßenden Berufsverbot gleich.

BGH, Urt. v. 30.11.2009 – II ZR 208/08
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AG München: Unverlangt abgeschickte E-Mail-Werbung ist unlauter

UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3, BGB §§ 823 Abs. 1, 1004

Bei einem einmaligen E-Mail-Kontakt kann ein Unternehmer nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung in die Übersendung von Werbe-Emails erteilt wurde.

AG München, Urteil vom 09.07.2009 - 161 C 6412/09
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OLG Köln: Das blau-weiß hinterlegte Eisbärmotiv von „WICK Blau“ ist wettbewerbsrechtlich geschützt

UWG §§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1

Der Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses ist wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen.

OLG Köln, Urteil vom 15.01.2010 - 6 U 131/09
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BVerwG: Zulässige Werbung einer Zahnarztpraxis mit Qualitätssiegel

Art 12 Abs. 1 GG; § 6 NWHeilberG; BO der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.

BVerwG, Urt. v. 24.9.2009 – 3 C 4/09 (OVG Münster)
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