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Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt als Sonderrecht in Ergänzung zum allgemeinen Zivilrecht die Rechtsverhältnisse der Kaufleute. Das deutsche Handelsrecht ist auf verschiedene Gesetze verteilt. Die zentrale Rechtsquelle stellt das Handelsgesetzbuch HGB dar. Hierin finden sich unter anderem die Regeln zur Kaufmannseigenschaft, zu den Handelsgesellschaften und Handelsgeschäften, sowie die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten der Kaufleute.

Im Bereich des Handelsrechts bieten wir Ihnen insbesondere die folgenden Dienstleistungen
  • Prüfung und Erstellen von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerrecht
  • Beratung rund um das Firmenrecht
  • Beratung rund um den Handelskauf
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