Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, welche Bankgeschäfte oder die Tätigkeiten auf den Kapitalmärkten betreffen.
Das Bankrecht schafft hierbei insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Geschäfte der Banken. Geregelt werden insbesondere die Geschäftsverbindungen zwischen Banken und Kunden, vorwiegend auf dem Bereich des Bankvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der das eigene Konto betreffenden Handlungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu bilden u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie einzelne Steuergesetze (bspw. EStG).
Regelungsgegenstand des Kapitalmarktrechtes ist hingegen der sog. Kapitalmarkt. Der Begriff stammt aus der Wirtschaftpraxis: Unter Kapital wird im Allgemeinen ein Vermögen verstanden. Als Markt wird das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage bezüglich eines bestimmten Gutes bezeichnet. Kapitalmarktrecht kann demnach definiert werden „als die Gesamtheit der Normen, Geschäftsbedingungen und Standards, mit denen die Organisation der Kapitalmärkte und die auf sie bezogenen Tätigkeiten sowie das marktbezogene Verhalten der Marktteilnehmer geregelt werden“.
Der Kapitalmarkt wird auch in den Primär- und den Sekundärmarkt unterteilt. Im Rahmen des Primärmarktes spielt die erstmalige Emission von Kapitalmarktpapieren eine Rolle, die gleichzeitig und zu gleichen Bedingungen bei den Anlegern platziert werden sollen. Im Sekundärmarkt findet hingegen der nachfolgende Handel der Anleger mit den bereits emittierten Kapitalmarktpapieren statt; hier kann weiter in börsenmäßig organisierte und außerbörsliche Kapitalmärkte unterschieden werden.
Der Kapitalmarkt ist somit ein Wertpapier- und Wertrechtemarkt, der sich durch die auf ihm gehandelten Titel definieren lässt. Nach der gesetzlichen Bestimmung von § 2 Abs. 1 WpHG sind dies: Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und [...] andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, wenn sie an einem Markt gehandelt werden können.
Das deutsche Kapitalmarktrecht wird stark durch die Entwicklung des europäischen Rechts geprägt; schon früh erfolgten Reformanstöße auf Grundlage des Primär- und Sekundärrecht der EG. Ziel ist es hierbei, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt ohne einen integrierten Kapitalmarkt zu schaffen. Das deutsche (binnenrechtlich radizierte) Kapitalmarktrecht steht darüber hinaus unter den internationalen Einflüssen und wird je nach Marktlage angepasst. So wird in Krisenzeiten eine starke gesetzliche Regulierung und Überwachung verlangt, welche sich in neuen Gesetzen und Verordnungen wiederspiegelt.
Durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 17. 10. 2008 wurden 480 Mrd. Euro für Garantien, Rekapitalisierungsmaßnahmen und die Übernahme von Risikoaktiva bereitgestellt. Anfang April 2009 folgte sodann das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz, welches die Laufzeit der Garantien von drei auf fünf Jahre verlängerte und die gesetzliche Grundlage für eine Vollverstaatlichung der Hypo Real Estate schuf. In dieser rasanten Gesetzesentwicklung wurde anschließend das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 17. 7. 2009 verabschiedet, welches Banken, das Outsourcing „schlechter“ Papiere und weiterer Aktiva, teilweise sogar ganzer Geschäftsbereiche, ermöglicht.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Bankvertragsrecht (inkl. AGB), der Konfliktberatung, der Einrichtung von Compliance-Organisationen von Banken sowie in der Beratung und Umsetzung von gesetzlichen Marktregeln.
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