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Historie

Die Kanzlei
Die Ursprünge der Kanzlei Römermann Rechtsanwälte AG gehen auf das Jahr 1962 zurück. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag zunächst in Hannover und in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und dem Recht der freien Berufe. Seit dem Jahr 2001 verfügt die Kanzlei über einen Standort in Berlin und seit 2007 über einen Standort in Hamburg. Seit der Umwandlung der Kanzlei in eine Aktiengesellschaft im Jahre 2009 ist Sitz der Gesellschaft Hamburg. Die anfänglichen Kernkompetenzen der Kanzlei wurden stetig erweitert, so dass wir neben dem ursprünglichen Schwerpunkt, dem Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Beratung im gesamten wirtschaftsrechtlichen Spektrum anbieten. Bei internationalen Beratungsmandaten kooperieren wir eng mit verschiedenen ausländischen Partnerkanzleien, verfügen aber auch selbst über ein breites sprachliches Know-how und korrespondieren auf Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch und Chinesisch. Neben der Rechtsberatung arbeitet die Römermann Rechtsanwälte AG in Beratungsfragen eng mit der Unternehmensberatung Römermann Consulting GmbH und in insolvenzrechtlichen Fragen mit der Römermann Insolvenzverwalter GmbH zusammen. Das Know-how der Römermann Rechtsanwälte AG wird im Rahmen der Römermann Akademy of Business and Law  gebündelt und fortentwickelt.

Kanzleiphilosophie
Römermann Rechtsanwälte AG ist seit langem für einen hohen wissenschaftlichen Anspruch, verbunden mit ergebnisorientierter und praxisnaher Beratung bekannt. Unsere Rechtsanwälte zeichnen sich durch wissenschaftliche Veröffentlichungen und konsequente Spezialisierung im Wirtschaftsrecht aus. Ein Eckpfeiler der Philosophie der Römermann Rechtsanwälte AG ist es, durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten den aktuellen rechtlichen Diskurs mitzugestalten und die aus der praktischen Beratung bekannten Probleme und Bedürfnisse wissenschaftlich zu bearbeiten und in der anwaltlichen Praxis zu vertiefen.

Mandate
Zu den Mandanten der Römermann Rechtsanwälte AG zählen mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handel, Industrie und erneuerbare Energien sowie Privatpersonen und die öffentliche Hand. In Fragen des anwaltlichen Berufsrechts sowie des Rechts der steuerberatenden Berufe gehören zu unseren Mandanten Sozietäten jeder Größenordnung bis hin zur internationalen Mega Law Firm, etwa in Fragen des Sozietätsrechts oder bei Interessenkollisionen.


Unsere Tätigkeitsgebiete sind....
 
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Aktienrecht

Die Aktie als Bestandteil des eigen Vermögens oder die Aktiengesellschaft als Rechtsform für das eigenen Unternehmen. Die Möglichkeiten, die das Aktienrecht bieten sind vielfältig und werden leider allzu oft verkannt. So hat auch der Kleinanleger mehr Rechte, als er zumeist denkt und auch für das mittelständische Unternehmen kann die Aktiengesellschaft die passende Rechtsform sein. An den Vorstand und den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft werden hohe Anforderungen gestellt, die Aufgaben und Pflichten sind vielfältig, das Haftungsrisiko ist groß. Dies gilt insbesondere aufgrund der jüngsten Verschärfung der Aktionärsrechte in § 147 AktG und zahlreicher Compliance Vorschriften.
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen und Rechte und Pflichten diesbezüglich festlegen.

In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, vielmehr wird das Arbeitsrecht in die Kategorien Arbeitsvertragsrecht als Individualarbeitsrecht (geregelt im BGB und zahlreichen Sondergesetzen), Arbeitnehmerschutzrecht (u.a. Arbeitszeitschutzgesetz, Jugendschutz und Mutterschutz), Berufsverbandsrecht (insbesondere im TVG geregelt), Betriebsverfassungsrecht (insbesondere im BetrVG geregelt) und Verfahrensrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbGG) untergliedert.
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Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, welche Bankgeschäfte oder die Tätigkeiten auf den Kapitalmärkten betreffen.

Das Bankrecht schafft hierbei insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Geschäfte der Banken. Geregelt werden insbesondere die Geschäftsverbindungen zwischen Banken und Kunden, vorwiegend auf dem Bereich des Bankvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der das eigene Konto betreffenden Handlungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu bilden u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie einzelne Steuergesetze (bspw. EStG).
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Baurecht
Der Begriff Baurecht meint die Summe der Normen, die sich auf die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerks Beteiligten beziehen. Einfacher ausgedrückt sammelt sich unter dem Oberbegriff des Baurechts die juristische Auseinandersetzung mit all den - höchst heterogenen  - Problemen, die sich durch und im Zusammenhang mit dem Bauen ergeben. Unterschieden wird zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht.

Das öffentliche Baurecht dreht sich im Wesentlichen um die Frage, wer was wo wie bauen darf oder gegebenenfalls sogar bauen muss. Es lässt sich auch in die Bereiche Planungsrecht, Bodenordnungsrecht und Bauordnungsrecht unterteilen und ist geprägt von dem Über- und Unterordnungsverhältnis des Staates sowie seiner Länder und Gemeinden einerseits und der Bürger andererseits.

Das private Baurecht meint dagegen die Summe der Normen, die die Rechtsbeziehungen der Beteiligten an Planung sowie Ausführung eines Bauwerks untereinander regeln. Danach geht es hier um die Beziehungen zwischen dem Besteller (Auftraggeber) einerseits und dem ausführenden Unternehmer (Auftragnehmer) andererseits, teilweise auftretend als Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger, Projektsteuerer oder auch Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Das private Baurecht regelt auch das Rechtsverhältnis zwischen Bauherrn und Architekten, Bauingenieur und Statiker, sowie weiterer sogenannter Sonderfachleute. Daneben umfasst es die Beziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau nur mittelbar Beteiligten, wie etwa den Nachbarn und anderer vom Baugeschehen Betroffenen.
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Aktuelle Entscheidungen des BGH