Das Immobilienrecht steht als Oberbegriff für die Rechtsbereiche, bei denen entweder der Erwerb oder die Umgestaltung einer Immobilie oder deren Nutzung im Vordergrund stehen.
Bei dem Erwerb von Immobilien spielen zumeist Grundstückskauf- und Bauträgerverträgen, sowie öffentlichrechtliche Belange (Umweltschutz) eine entscheidende Rolle. Bei der Nutzung solcher Immobilien stehen hingegen Kauf- und Mietverträge im Vordergrund.
In zahlreichen Fällen müssen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Immobilienrechts auch die Vorschriften des Bau- und Architektenrechts beachtet werden.








