There are no translations available.
Unternehmenskauf
Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen stellt sich als Querschnittsmaterie aus Kaufrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und ggf. auch dem Insolvenzrecht dar. Der Kauf eines Unternehmens bestimmt sich zunächst anhand des Kaufrechtes des BGB. In der Praxis kommt aber sehr viel stärkere Bedeutung der individuellen Vertragsgestaltung zu. Dies gilt insbesondere für die Frage der Festlegung des Kaufpreises und der Frage der Haftung für bestimmte Eigenschaften des Unternehmens. Ein wesentlicher Aspekt des Unternehmenskaufes ist auch die Frage der Finanzierung des Kaufes; dafür existieren zahlreiche Gestaltungsformen, die abhängig sind von steuerrechtlichen Aspekten, der wirtschaftlichen Lage des Erwerbers einerseits und des Veräußerers andererseits.








