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Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechtes. Sowohl die Wahl der richtigen Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit, als auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Entscheidung für die Rechtsform und der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages werden wichtige Weichen gestellt, die für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind. Werden hier wichtige Aspekte nicht oder falsch geregelt, so ist eine spätere Korrektur zumeist mit nur ganz erheblichem Aufwand möglich. Neben der Wahl der Rechtsform stellt sich vor allem die Frage, wie im Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt werden sollen. Neben der Höhe der Kapitalbeteiligung sollte bereits bei der Gründung der Gesellschaft an das Ausscheiden von Gesellschaftern oder die Auflösung/Liquidation der Gesellschaft gedacht werden, um spätere langwierige und kapitalzehrende Streitigkeiten unter den Gesellschaftern zu vermeiden. Ferner beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht mit der Ausgestaltung der Geschäftsführung sowie konzernrechtlichen Verhältnissen und damit verbundenen Umstrukturierungsmaßnahmen. Überschneidungen ergeben sich zum Arbeitsrecht bei der Frage von Mitarbeiterbeteiligungen oder beim Unternehmensverkauf sowie zum Insolvenzrecht.
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