There are no translations available.
Recht der erneuerbaren Energien
Das Recht der erneuerbaren Energien stellt eine Querschnittsmaterie aus zahlreichen Rechtsgebieten dar. Zunächst bestimmen sich die Rechtsverhältnisse der Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind, nach den Vorgaben des Gesellschaftsrechtes. Bei der Gründung einer Gesellschaft ist die richtige Rechtsform auszuwählen, im Laufe der Geschäftstätigkeit kann es zu Unternehmenskäufen oder zu einer Umwandlung der ursprünglichen Rechtsform - oder sogar zu einem Börsengang kommen. Der Einkauf und Verkauf von Produkten bestimmt sich nach dem allgemeinen Zivilrecht, insbesondere sind hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten. Je nachdem, in welchem Bereich der erneuerbaren Energien das Unternehmen tätig ist, sind zahlreiche weitere rechtliche Vorgaben zu bedenken. Wenn die Gesellschaft in der Produktion von beispielsweise Windkraftanlagen, Solarzellen oder Photovoltalkanlagen tätig ist, ist das Lizenz- und Patentrecht zu beachten. Sofern das Unternehmen Solar- oder Windparks betreibt, müssen entsprechende Flächen kauft oder gepachtet werden. In letzterem Fall sind Vereinbarungen über die Nutzung mit dem Verpächter zu treffen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass bei der Aufstellung von Windrädern, Solaranlagen oder Photovoltalkanlagen diese nicht in das Eigentum in des Verpächters übergehen und am Ende der Laufzeit abgebaut werden können. Sofern das Unternehmen selbstständig Strom erzeugt, bestimmt sich die Vergütung der Einspeisung des Stroms nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG).
Ihre Ansprechpartner sind:
Sabina Funke![]() |









