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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht steht als Oberbegriff für die Rechtsbereiche, bei denen entweder der Erwerb oder die Umgestaltung einer Immobilie oder deren Nutzung im Vordergrund stehen.

Bei dem Erwerb von Immobilien spielen zumeist Grundstückskauf- und Bauträgerverträgen, sowie öffentlichrechtliche Belange (Umweltschutz) eine entscheidende Rolle. Bei der Nutzung solcher Immobilien stehen hingegen Kauf- und Mietverträge im Vordergrund.

In zahlreichen Fällen müssen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Immobilienrechts auch die Vorschriften des Bau- und Architektenrechts beachtet werden.
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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsordnung und stellt eine wirtschaftsrechtliche Querschnittsmaterie dar. In der Insolvenz oder im Vorfeld einer Insolvenz sind regelmäßig gesellschaftsrechtliche, konzernrechtliche, arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und nicht zuletzt strafrechtliche Aspekte zu beachten. In der unternehmerischen Praxis werden die Möglichkeiten und Chancen eines Insolvenzverfahrens leider all zu oft unterschätzt. Die Insolvenz eines Unternehmens hat den Zweck der Marktbereinigung, indem ein Unternehmen, dass sich aus verschiedensten Gesichtspunkten nicht mehr am Markt behaupten kann, als Marktteilnehmer verschwindet. Hierbei handelt es sich um einen normalen Vorgang, der aber auch den anderen Marktteilnehmern Möglichkeiten einräumt oder den Weg für einen Neuanfang frei machen soll.
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Internationale Vertragsgestaltung

Die internationale Vertragsgestaltung kommt immer dann zur Anwendung, wenn bei grenzüberschreitenden Geschäften andere, internationale Rechtsordnungen betroffen sind und diese Regelungen treffen, welche den Vorgang beeinflussen. Dieses können Rechtsordnungen anderer Länder und überregionale Rechtsordnungen sein, die bei den betroffenen Vorgängen oder Geschäften über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung entfalten und damit grenzüberschreitend sind. Schwerpunkte hierbei bilden das Europäische Gemeinschaftsrecht, das Internationale Privat- und Wirtschaftsrecht, sowie die einzelnen Rechtssysteme der Länder. Es besteht die Tendenz der (auch grenzüberschreitenden) Vereinheitlichung, dieser Vorgang ist jedoch nicht abschließend. Diese Entwicklung hat vielfältigen Einfluss auf die wirtschaftliche, unternehmerische und rechtliche Ausgestaltung der Vorgehensweise von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen.
Unsere Rechtsanwälte beherrschen mindestens 2 Fremdsprachen, haben in der Regel langjährige Lebenserfahrungen im Ausland oder sind ausländischer Herkunft und verfügen meistens über eine fachliche Qualifikation im Inland sowie im Ausland. Durch unsere Erfahrungen und fachliche Kompetenz können wir Ihr Arrangement im Ausland unterstützen und begleiten.
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Kartellrecht

Das Kartellrecht bildet einen Teil des zivilrechtlichen Wettbewerbsrechts. Es dient der Kontrolle des Verhaltens der Marktteilnehmer und der Marktstruktur, insbesondere der Begrenzung der Marktmacht einzelner Unternehmen. Zentrale Mittel hierfür sind die Verbote wettbewerbsbeschränkender Absprachen und des Missbrauchs von marktbeherrschenden Stellungen, sowie die Kontrolle von Unternehmensfusionen. Zu unterscheiden sind das nationale Kartellrecht, das in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB normiert ist und das europäische Kartellrecht aus dem EG-Vertrag. Letzteres ist anwendbar, wenn ein Sachverhalt Bedeutung für mehr als einen Mitgliedsstaat der EU entfaltet. Ausführende Behörden sind das deutsche Bundeskartellamt und bei gemeinschaftsweiter Bedeutung die EU-Kommission. Ein Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften kann empfindliche Sanktionen wie die Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarungen, Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Korruptionsvermeidung

Das Thema Korruption und Bestechung ist aufgrund der zahlreichen aktuellen Vorkommnisse stärker ins Bewußtsein der Öffentlichkeit geraten – das zu Recht! Korruption führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden und ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, durch das niemandem geschadet wird, abgetan werden. Zwar scheint Korruption auf den ersten Blick ein Delikt ohne Opfer zu sein, doch tatsächlich sind nicht nur die beteiligten Unternehmen oder staatliche Stellen, sondern auch der Wettbewerb und die gesamte Volkswirtschaft ihre Opfer. Das Thema betrifft nicht nur die großen internationalen Konzerne, sondern ist für die gesamte deutschen Wirtschaft und insbesondere den Mittelstand von erheblicher Bedeutung. Eine jüngste Umfrage von PricewaterhouseCoopers (PwC) zum Thema Wirtschaftskriminalität vermittelt zu den durch Korruption angerichteten Schäden, den Ursachen und den typischen Tätern ein beeindruckendes Bild. Nahezu die Hälfte (49 %) der in der PwC-Studie befragten deutschen Unternehmen sind im Zeitraum von 2005 bis 2007 durch Unterschlagung, Korruption, Produktpiraterie oder andere Formen der Wirtschaftskriminalität geschädigt worden. Der finanzielle Schaden für Unternehmen beläuft sich auf rund 6 Mrd. EUR im Jahr. Nicht berücksichtigt sind dabei Schäden für den Bürger und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die sich kaum schätzen lassen.
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Aktuelle Entscheidungen des BGH