Aktienrecht
Die Aktie als Bestandteil des eigen Vermögens oder die Aktiengesellschaft als Rechtsform für das eigenen Unternehmen. Die Möglichkeiten, die das Aktienrecht bieten sind vielfältig und werden leider allzu oft verkannt. So hat auch der Kleinanleger mehr Rechte, als er zumeist denkt und auch für das mittelständische Unternehmen kann die Aktiengesellschaft die passende Rechtsform sein. An den Vorstand und den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft werden hohe Anforderungen gestellt, die Aufgaben und Pflichten sind vielfältig, das Haftungsrisiko ist groß. Dies gilt insbesondere aufgrund der jüngsten Verschärfung der Aktionärsrechte in § 147 AktG und zahlreicher Compliance Vorschriften.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen und Rechte und Pflichten diesbezüglich festlegen. In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, vielmehr wird das Arbeitsrecht in die Kategorien Arbeitsvertragsrecht als Individualarbeitsrecht (geregelt im BGB und zahlreichen Sondergesetzen), Arbeitnehmerschutzrecht (u.a. Arbeitszeitschutzgesetz, Jugendschutz und Mutterschutz), Berufsverbandsrecht (insbesondere im TVG geregelt), Betriebsverfassungsrecht (insbesondere im BetrVG geregelt) und Verfahrensrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbGG) untergliedert.
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, welche Bankgeschäfte oder die Tätigkeiten auf den Kapitalmärkten betreffen.
Das Bankrecht schafft hierbei insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Geschäfte der Banken. Geregelt werden insbesondere die Geschäftsverbindungen zwischen Banken und Kunden, vorwiegend auf dem Bereich des Bankvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der das eigene Konto betreffenden Handlungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu bilden u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie einzelne Steuergesetze (bspw. EStG).
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Baurecht
Der Begriff Baurecht meint die Summe der Normen, die sich auf die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerks Beteiligten beziehen. Einfacher ausgedrückt sammelt sich unter dem Oberbegriff des Baurechts die juristische Auseinandersetzung mit all den - höchst heterogenen - Problemen, die sich durch und im Zusammenhang mit dem Bauen ergeben. Unterschieden wird zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht.
Das öffentliche Baurecht dreht sich im Wesentlichen um die Frage, wer was wo wie bauen darf oder gegebenenfalls sogar bauen muss. Es lässt sich auch in die Bereiche Planungsrecht, Bodenordnungsrecht und Bauordnungsrecht unterteilen und ist geprägt von dem Über- und Unterordnungsverhältnis des Staates sowie seiner Länder und Gemeinden einerseits und der Bürger andererseits.
Das private Baurecht meint dagegen die Summe der Normen, die die Rechtsbeziehungen der Beteiligten an Planung sowie Ausführung eines Bauwerks untereinander regeln. Danach geht es hier um die Beziehungen zwischen dem Besteller (Auftraggeber) einerseits und dem ausführenden Unternehmer (Auftragnehmer) andererseits, teilweise auftretend als Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger, Projektsteuerer oder auch Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Das private Baurecht regelt auch das Rechtsverhältnis zwischen Bauherrn und Architekten, Bauingenieur und Statiker, sowie weiterer sogenannter Sonderfachleute. Daneben umfasst es die Beziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau nur mittelbar Beteiligten, wie etwa den Nachbarn und anderer vom Baugeschehen Betroffenen.
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Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Für Unternehmen bietet sich damit ein Weg, um seinen Mitarbeitern eine attraktive Sozialleistungen zu gewähren und so gute Arbeitnehmer zu bekommen und im Unternehmen halten zu können. Darüber hinaus ist die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich vorteilhaft. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt häufig im Wege der Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten der betrieblichen Altersversorgung. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Compliance
Die Begriffe Compliance, Anti-Bribery-Compliance, Corporate Compliance und Corporate Compliance Officer erfreuen sich gegenwärtig in der Wirtschaftspresse und in der juristischen Literatur besonderer Aufmerksamkeit. Dies nicht zuletzt aufgrund der prominenten Korruptionsskandale und des verstärkten Vorgehens der EU-Wettbewerbskommission gegen Kartelle. Doch das Thema Compliance ist nicht nur ein modisches Randthema, das für kurze Zeit in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Tatsächlich entwickelt sich Compliance zu einem eigenständigen Rechtsgebiet und ist nicht nur für internationale Konzerne, sondern auch besonders für mittelständische Unternehmen ein wichtiges Thema.
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Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechtes. Sowohl die Wahl der richtigen Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit, als auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Entscheidung für die Rechtsform und der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages werden wichtige Weichen gestellt, die für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind. Werden hier wichtige Aspekte nicht oder falsch geregelt, so ist eine spätere Korrektur zumeist mit nur ganz erheblichem Aufwand möglich. Neben der Wahl der Rechtsform stellt sich vor allem die Frage, wie im Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt werden sollen. Neben der Höhe der Kapitalbeteiligung sollte bereits bei der Gründung der Gesellschaft an das Ausscheiden von Gesellschaftern oder die Auflösung/Liquidation der Gesellschaft gedacht werden, um spätere langwierige und kapitalzehrende Streitigkeiten unter den Gesellschaftern zu vermeiden. Ferner beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht mit der Ausgestaltung der Geschäftsführung sowie konzernrechtlichen Verhältnissen und damit verbundenen Umstrukturierungsmaßnahmen. Überschneidungen ergeben sich zum Arbeitsrecht bei der Frage von Mitarbeiterbeteiligungen oder beim Unternehmensverkauf sowie zum Insolvenzrecht.
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Welches ist die richtige Rechtsform?Das deutsche Recht bietet mittlerweile eine ganz erhebliche Menge an Rechtsformen, so haben sich neben den klassischen Rechtsformen für unternehmerische Tätigkeit, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) jüngst weitere Formen herausgebildet. Durch die Änderung des GmbH-Gesetzes wurde die kleine Schwester der GmbH eingeführt, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG(haftungsbeschränkt). Hierbei handelt es sich um eine GmbH, bei der aber nicht das volle Stammkapital in Höhe von 25.000 € aufzubringen ist. Neben der AG wurde kürzlich die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) eingeführt. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, mit Sitz in zwei Staaten der EU. Diese Rechtsform ist insbesondere im Hinblich auf arbeitsrechtliche Fragen für den Unternehmer vorteilhaft. Ferner ist zu nennen die offene Handelsgesellschaft (OHG), und die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die GmbH & Co. KG. Insbesondere für freiberufliche Zusammenschlüsse (Link Recht de Freien Berufe) ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eine häufig gewählte Rechtsform. Daneben existieren für Unternehmerische Tätigkeiten weniger geeignete gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse: Stiftung, Verein, GbR, Genossenschaft, stille Gesellschaft und die europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).
Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sind vor allem die Interessen der Gesellschafter und die Art und Weise der geplanten wirtschaftlichen Tätigkeit zu beachten. So stellt sich neben der Frage der Haftungsbeschränkung die Frage, ob und inwieweit die Gesellschafter auf die Geschäftsführung Einfluss nehmen wollen. Ein ebenfalls sehr wichtiger Aspekt ist die Frage der steuerlichen Behandlung der bei der Gesellschaft und den Gesellschaftern anfallenden Gewinne. Was ist bei der Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages zu beachten?Häufig kommt es vor, dass in der ersten Euphorie des gemeinsamen unternehmerischen Tätigwerdens die Satzung relativ kurz und überschaubar geregelt wird. Dies kann sich langfristig als Fehler erweisen. Denn bereits bei der Gründung sollte bedacht werden, wie ein Ausscheiden der Gesellschafter erfolgen soll, und vor allem wie eine dann zu zahlende Abfindung zu berechnen ist. Immer wieder zeigt sich, dass es auch zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen kommen kann. Bei Konflikten zwischen den Gesellschaftern untereinander oder den Gesellschaftern und der Geschäftsführung werden Vorgaben der Satzung zur Einberufung der Gesellschafterversammlung häufig nicht beachtet, sodass Beschlüsse nichtig sein können und die Gesellschafter sich in langwierigen Rechtsstreitigkeiten ergehen. Dies erfolgt leider häufig zulasten der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, sodass nach einem langwierigen Rechtsstreit die Gefahr besteht, dass die Gesellschaft ganz erheblich an Werten einbüßt. Welche Risiken tragen die Geschäftsführer?Die Geschäftsführer der GmbH oder Vorstände einer AG unterliegen ganz erheblichen Pflichten und damit verbundenen Haftungsrisiken. So ist die Geschäftsleitung neben der Führung der allgemeinen Geschäftstätigkeit vor allem für die Buchführung und Besteuerung der Gesellschaft verantwortlich. Daneben ist die Geschäftsführung für die Einhaltung der allgemeinen Gesetze durch die Gesellschaft, die Geschäftsführung selbst, und die Mitarbeiter der Gesellschaft verantwortlich. Insoweit zu beachten sind beispielsweise gesetzliche Vorgaben aus dem Arbeitsrecht, Umweltrecht, Bilanz- und Steuerrecht, Kartellrecht sowie dem Insolvenzrecht. Zwei besonders haftungsträchtige Bereiche sind dabei das Insolvenzrecht und Kartellrecht (Link zu beiden). Neben dieser zivilrechtlichen Haftung droht der Geschäftsführung auch strafrechtliche Haftung, etwa bei Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Verstoß gegen Buchführungspflichten, Steuerdelikte) bei kartellrechtlichen Verstößen sowie bei der Zahlung von Bestechungsgeldern (§§ 299 ff.). [Link zu Koruptionsschutz und Compliance]. Vor diesem Hintergrund ist die Geschäftsführung gut beraten, sich rechtzeitig über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Haftet die Geschäftsführung auch dann für Gesetzesverstöße, wenn sie auf Weisung ihrer Gesellschafter handelt?Grundsätzlich ist die Geschäftsführung für die Vornahme oder das Unterlassen von Handlungen selbst verantwortlich und kann sich nicht auf rechtswidrige Weisungen der Gesellschafter berufen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die verspätete Stellung eines Insolvenzantrages aufgrund einer entsprechende Weisung durch die Gesellschafter. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet insoweit persönlich wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Was ist bei der Umstrukturierung von Gesellschaften zu beachten?Bestehende Gesellschaften können nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) ihre Rechtsform ändern oder mehrere Gesellschaften zu einer Gesellschaft verschmolzen werden. Möglich ist auch die Spaltung von Gesellschaften, wobei ein Betriebsteil aus einer bestehenden Gesellschaft abgespalten und eine neue Gesellschaft wird. Die Durchführung von Umwandlungen, Verschmelzungen oder Spaltungen bestimmt sich nach den Erfordernissen des Unternehmens und insbesondere nach steuerrechtlichen Gegebenheiten. Auch in diesem Bereicht hat mittlerweile das Europarecht Einzug gehalten, seit dem Jahre 2008 ist auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften möglich. So kann beispielsweise eine holländische oder französische Kapitalgesellschaft auf eine deutsche GmbH oder AG verschmolzen werden.
Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein Oberbegriff für den Schutz gewerblichen und geistigen Eigentums. Schutzgegenstand der Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes sind Immaterialgüter auf gewerblichem Gebiet, die der Gesetzgeber als besonders fördeungswürdig ansieht. Der gewerbliche Rechtsschutz ist demnach ein Teil des Zivilrechts und letztlich dem Wirtschaftsrecht zuzuordnen. Nach Art. 1 Abs. 2 PVÜ (Pariser Verbandsübereinkommen vom 20.03.1883) hat der Schutz des gewerblichen Eigentums „die Erfindungspatente, die Gebrauchsmuster, die gewerblichen Muster oder Modelle, die Fabrik- oder Handelsmarken, die Dienstleistungsmarken, den Handelsnamen und die Herkunftsangabe oder Ursprungsbezeichnung sowie die Unterdrückung des Wettbewerbs“ zum Gegenstand.
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Handelsrecht
Das Handelsrecht regelt als Sonderrecht in Ergänzung zum allgemeinen Zivilrecht die Rechtsverhältnisse der Kaufleute. Das deutsche Handelsrecht ist auf verschiedene Gesetze verteilt. Die zentrale Rechtsquelle stellt das Handelsgesetzbuch HGB dar. Hierin finden sich unter anderem die Regeln zur Kaufmannseigenschaft, zu den Handelsgesellschaften und Handelsgeschäften, sowie die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten der Kaufleute. Daneben nimmt mit zunehmendem globalen Handel der Bereich des internationalen Handelsrechts eine immer größere Bedeutung ein. Für grenzüberschreitende Handelsgeschäfte haben vor allem das UN-Kaufrecht der Vereinten Nationen und von der WTO erlassene Regeln große Bedeutung. Wird gegen diese Regeln verstoßen, werden im internationalen Geschäftsverkehr häufig vertraglich Schiedsgerichtsverfahren vereinbart, die nach den Uncitral Regelwerken der Vereinten Nationen durchzuführen sind.
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Immobilienrecht
Das Immobilienrecht steht als Oberbegriff für die Rechtsbereiche, bei denen entweder der Erwerb oder die Umgestaltung einer Immobilie oder deren Nutzung im Vordergrund stehen.
Bei dem Erwerb von Immobilien spielen zumeist Grundstückskauf- und Bauträgerverträgen, sowie öffentlichrechtliche Belange (Umweltschutz) eine entscheidende Rolle. Bei der Nutzung solcher Immobilien stehen hingegen Kauf- und Mietverträge im Vordergrund.
In zahlreichen Fällen müssen bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Immobilienrechts auch die Vorschriften des Bau- und Architektenrechts beachtet werden.
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