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Unternehmenskauf

Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen stellt sich als Querschnittsmaterie aus Kaufrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und ggf. auch dem Insolvenzrecht dar. Der Kauf eines Unternehmens bestimmt sich zunächst anhand des Kaufrechtes des BGB. In der Praxis kommt aber sehr viel stärkere Bedeutung der individuellen Vertragsgestaltung zu. Dies gilt insbesondere für die Frage der Festlegung des Kaufpreises und der Frage der Haftung für bestimmte Eigenschaften des Unternehmens. Ein wesentlicher Aspekt des Unternehmenskaufes ist auch die Frage der Finanzierung des Kaufes; dafür existieren zahlreiche Gestaltungsformen, die abhängig sind von steuerrechtlichen Aspekten, der wirtschaftlichen Lage des Erwerbers einerseits und des Veräußerers andererseits.
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Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt und schützt Werke, auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, sofern eine schöpferische Leistung bei der Schaffung des Werks erbracht wurde. Darüber hinaus sind durch das UrhG auch geistige und künstlerische Leistungen sowie Investitionen in der Kulturwirtschaft geschützt. Diese Schutzrechte werden als Leistungsschutzrechte, Nachbarrechte oder verwandte Schutzrechte bezeichnet und werden trotz ihrer Regelung in den §§ 70 - 95 UrhG, nicht dem eigentlichen Urheberrecht zugeordnet. Das UrhG regelt das deutsche Urheberrecht nicht abschließend, vielmehr treffen auch eine Reihe weiterer Gesetze Regelungen auf dem Gebiet des Urheberrechts. Die wichtigsten Gesetze sind das Verlagsgesetz, das die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Autor und einem Verlag regelt sowie das Wahrnehmungsgesetz, welches sich auf die Rechte von Verwertungsgesellschaften bezieht.
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US-Recht

Vertragsrecht
Die Bedeutung des US-amerikanischen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr nimmt stetig zu. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass bei einer Vertragsanbahnung mit einem US-amerikanischen Partner dieser vorwiegend auf der Geltung des US-amerikanischen Vertragsrechts beharren wird, so dass bei Verträgen mit US-Unternehmen in der Regel US-amerikanisches Vertragsrecht zur Anwendung kommt. Zudem weisen internationale Verträge vielfach die Struktur eines US-amerikanischen Vertrages auf.
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Vertragsrecht

Jeder Mensch schließt fast täglich Verträge. Er kauft eine Zeitung, fährt zur Tankstelle oder geht ins Restaurant – eine Vielzahl von Ereignissen des Tages bringt den Abschluss von Vereinbarungen mit sich. Häufig geschieht dies unbewusst. Kaum ein juristischer Laie wird auf die Idee kommen, dass der Kauf einer Zeitung am Kiosk aus einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft über die Leistung „Übereignung einer Zeitung“ und die Gegenleistung „Zahlung des Kaufpreises“ sowie zwei sachenrechtlichen Verfügungsgeschäften mit der konkreten Eigentumsübertragung an der Zeitung einerseits und an Geldscheinen oder Münzen andererseits besteht. Die rechtliche Bedeutung wird aber auch dem Laien bewusst, sobald es um größere Werte und langfristige Entscheidungen geht. Schließen beispielsweise zwei Unternehmen einen Lizenzvertrag ab, so ist ihnen in der Regel der rechtliche Gehalt der einzelnen Vertragsklauseln klar. Die Rechte und Pflichten jeder Partei werden detailliert geregelt. Häufig entstehen Vertragswerke von mehreren, zum Teil sogar Hunderten von Seiten. Jedem Satz in einem solchen Klauselwerk kann eine existentielle Bedeutung zukommen, wenn es beispielsweise um Haftungsfragen oder Geheimhaltungsvorschriften geht. Deswegen sollte kein Vertrag leichtfertig abgeschlossen und unterzeichnet werden. Vielmehr gilt es, jede Klausel sorgfältig auszuhandeln und zu formulieren, damit es später keine „bösen Überraschungen“ gibt. Viele Prozesse sind die Folge unklarer Verträge. Der Aufwand für eine sorgfältige Vertragsgestaltung minimiert deshalb auch das Risiko späterer kostspieliger Gerichtsverfahren.
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Wettbewerbsrecht

In den Bereich des Wettbewerbsrechts fallen alle Wettbewerbshandlungen, die zur Absatzförderung dienen. Hierzu gehört insbesondere die Werbung jeder Art. Bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen, von der Broschüre bis zu einer Sonderverkaufsmaßnahme, sind insofern die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen ist insbesondere auf das Irreführungsverbot zu achten, aber auch verfahrensrechtliche Fragen können zum Verlust oder Gewinn eines Wettbewerbsverfahrens führen. Von besonderer Relevanz ist es, bei einem eigenen oder einem fremden Wettbewerbverstoß schnell zu handeln. Wir beraten gerne insbesondere Werbeagenturen sowie alle am Markt teilnehmenden Unternehmer, die ihren Absatz durch Werbemaßnahmen verbessern wollen.
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Aktuelle Entscheidungen des BGH