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US-Recht

Vertragsrecht
Die Bedeutung des US-amerikanischen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr nimmt stetig zu. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass bei einer Vertragsanbahnung mit einem US-amerikanischen Partner dieser vorwiegend auf der Geltung des US-amerikanischen Vertragsrechts beharren wird, so dass bei Verträgen mit US-Unternehmen in der Regel US-amerikanisches Vertragsrecht zur Anwendung kommt. Zudem weisen internationale Verträge vielfach die Struktur eines US-amerikanischen Vertrages auf.

Im Bereich des US-Rechts umfassen unsere Dienstleistungen für Sie insbesondere:

  • Prüfung von Verträgen
  • Beratung bei Gründung einer Corporate oder LLC
  • Beratung für die Erteilung von Visa
  • Beratung für die Erteilung einer Green Card



Ihr Ansprechpartner ist:

Ina Jähne

Monika Dibbelt