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Recht der erneuerbaren Energien
Das Recht der erneuerbaren Energien stellt eine Querschnittsmaterie aus zahlreichen Rechtsgebieten dar. Zunächst bestimmen sich die Rechtsverhältnisse der Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind, nach den Vorgaben des Gesellschaftsrechtes. Bei der Gründung einer Gesellschaft ist die richtige Rechtsform auszuwählen, im Laufe der Geschäftstätigkeit kann es zu Unternehmenskäufen oder zu einer Umwandlung der ursprünglichen Rechtsform - oder sogar zu einem Börsengang kommen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Windkraftanlagen
- Solarzellen
- Photovoltalkanlagen
- Lizenz- und Patentrecht
- Solar- oder Windparks
- Strom
- Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG)
Ihre Ansprechpartner sind:
Sabina Funke![]() |









